Keine Testpflicht ab dem 23.08.2021

KEINE TESTPFLICHT!

Werte Gäste! Für den Besuch der Außen- und Innenbereiche unseres Restaurants besteht vorerst weiterhin keine Testflicht!

Auszug der aktuellen Corona-Schutzverordnung Sachsen Anhalt ab dem 23.08.2021 – Gastronomie:

„Die Gastronomie darf Gäste im Außen- und Innenbereich empfangen und bei einer Inzidenz unter 35 ohne zeiotliche Begrenzung öffnen, die Testpflicht entfällt bei einer Inzidenz unter 35 – auch für Gäste in Innenräumen. Voraussetzung ist die Einhaltung der Hygienevorschriften. Dazu zählt ein ausreichender Abstand von mindestens 1,5 Metern zu benachbarten Tischen und das Tragen einer Maske, wenn man nich an seinem Platz ist.“

Desweiteren bleibt die Kontakterfassung weiterhin Bestandteil eines Besuches in der Gastronomie.

Sollten sich Änderungen, der bisherigen, doch relativ entspannten Situation ergeben, werden wir Ihnen diese umgehend mitteilen.

Wir freuen uns auf Sie, Ihr Tomic-Team.

© 2024 Café und Restaurant Tomic. Alle Rechte vorbehalten.